Ein Referat von Prof.Dr. Arthur Limbach-Reich (Universität Luxembourg) gehalten am 21.03.2017 im Rahmen einer Podiumsdiskussion. Den Artikel findet Ihr -> hier

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[21.03.2017] Zu einer Podiumsdiskussion lud die Landesvereinigung SELBSTHILFE e.V. am 21.März 2017 (Weltdownsyndromtag) in den Großen Sitzungssaal des Landesamtes für Zentrale Dienste Hardenbergstraße 6 in 66119 Saarbrücken ein. Das Thema lautete "Behinderung und Erwachsenwerden - Eltern im Spannungsfeld zwischen Loslassen und Fürsorge". Saar21 Downsyndrom Saarland e.V. war bei dieser Veranstaltung ins Podium eingeladen und war auch mit einem Infostand vertreten. Wir danken den interessierten Vereinsmitglieder für Ihre Anwesenheit und Ihre Mithilfe als Ansprechpartner und beim Betreiben des Infostands.


Vertreter im Podium v.l.

Moderator Herbert Themmes - Geschäftsführer Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Landesverband Saarland e.V.

Prof.Dr. Arthur Limbach-Reich (Universität Luxembourg)

Mario Jakobs - Saar 21 Downsyndrom Saarland e.V.

Joachim Fischer - Interssenverband Selbstbestimmt Leben e.V. (ISL)

Ilse Blug - Geschäftsführerin Miteinander Leben Lernen e.V. (MLL)

Lucie Vogelgesang - Studentin Sozial Arbeit an der HTW Saar


Den Flyer findet Ihr -> hier

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Zu diesem gibt es super Infomaterial von pro familia, die Ihr hier auch lesen könnt ;-)

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SZInklusionPreviewAm 13.12.2006 haben die Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, BGBl. 2008 II, S. 1420) verabschiedet. Der Bundesrat hat dem hierzu vom Bundestag beschlossenen „Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13.12.2006 über die Rechte von Menschen mit  Behinderungen“ ohne Einwendungen zugestimmt (BR-Drs. 760/08). Die UN-Behindertenrechtskonvention ist daher in Deutschland geltendes Recht und verpflichtet die Bundesländer dazu, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die zielgerichtet und wirksam sind, um ein progressives, inklusives Bildungssystem zu entwickeln. Hierzu heißt es in Art. 24 Absatz 2:
„Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden.“ Es sollen „wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet, angeboten werden.“

Die Regierungsparteien des Saarlandes haben sich in ihrem Koalitionsvertrag, den sie zur Umsetzung der Inklusion im Grundschulbereich durch eine Vereinbarung vom 27.05.2013 ergänzt haben, die Umsetzung des Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) zum Ziel gesetzt und Eckpunkte zum besseren gemeinsamen Lernen festgelegt.